Einfuhrbestimmungen

Nachstehend finden Sie eine Auflistung aller Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die Sie derzeit zollfrei in Peru einführen dürfen.

(Auszug aus den Bestimmungen über die Einfuhr von Gepäck und

Hausrat, Oberstes Dekret Nr. 016-2006-EF vom 15.02.2006)

-   Persönliche Kleidungsstücke

-   Toilettenartikel und Kosmetika für den persönlichen Gebrauch

-   Persönliche Schmuckgegenstände

-   Medikamente für den persönlichen Bedarf

-   Bücher, Zeit- und Druckschriften im Allgemeinen für den persönlichen Gebrauch

-   alle bei der Ausreise aus Peru in der "Zollerklärung zur temporären Ausfuhr" gemäß Artikel 33 deklarierten Gegenstände oder der Nachweis darüber, dass die Gegenstände aus Peru stammen, vorausgesetzt, dass sie zum Gepäck gehören und wegen ihrer Menge davon ausgegangen werden kann, dass sie nicht dazu bestimmt sind, Handel damit zu treiben

-   1 Haartrockner oder 1 elektrische Haarbürste für den persönlichen Gebrauch

-   1 elektrischer Rasierapparat oder 1 elektrisches Epiliergerät

-   1 Musikinstrument (Saiten- oder Blasinstrument), vorausgesetzt, es ist portabel

-   1 Radio oder 1 Tonwiedergabegerät einschließlich Aufnahmegerät oder ein kombiniertes Gerät dieser Art,   vorausgesetzt, dass es tragbar ist, über eine eigene Energiequelle verfügt (z. B. batteriebetrieben) und nicht professioneller Art ist [...]